Vertretung oder Unterstützung des Bauherren:

Wir unterstützen / vertreten Bauherren oder deren Projektleiter bei Ihren Aufgaben und Funktionen. Dies kann in ausgewählten einzelnen Aufgaben sein oder umfassend durch ein Mandat für den Projektleiter

  • Projektmanagement:
    Erstellen und umsetzen der Aufbau- und der Ablauforganisation (Projekthandbuch);
    Ziele und Qualität: Nutzungsanforderungen, Projektvereinbarungen;
    Kostenlenkung: Kostenteiler, Kostenstellen- bzw. Kostenstruktur, Finanzplan, insbesondere aufbauen und betreiben der Kostenlenkung (Messerli Bauadmin) auf Ebene einzelner Aufträge bis zum Gesamtprojektkredit und Budgetüberwachung, Endkostenprognose;
    Terminlenkung: Gesamtterminplan;
    Risikolenkung: Beispielsweise durch das Erstellen von Statusberichten.
  • Bereitstellen von Entscheidungsgrundlagen für den Auftraggeber: Insbesondere vorbereiten von Anträgen für Entscheidungsträger und Finanzierungsstellen.
  • Erwerb von Land und Rechten: Besprechung mit Grundeigentümern, erarbeiten von Kauf- und Dienstbarkeitsverträgen bis zur Unterschrift, Unterstützung bei Verfahren (Einspracheverhand- lungen, Schätzungskommission).
  • Bau- oder Plangenehmigungsverfahren auf allen Stufen (Gemeinde, Kanton, Bund): Evaluieren der erforderlichen Bewilligungen und zeitliche und inhaltliche Koordination der Verfahrensschritte, insbesondere betreffend Sonderbewilligungen;
    Rodungsgesuche, Perimeterpläne oder (Sonder-) Nutzungsplanänderungen erarbeiten, Umsetzung Landerwerb, Perimeterplan, etc.
  • Sitzungswesen: Terminsuche, Traktandierung, Protokollierung von Sitzungen mit Projektbeteiligten (Auftraggeber, Beauftragten, Amtsstellen, Grundeigentümern, Werke, Dritte, etc.).
  • Öffentliches Beschaffungsrecht: Beschaffung von v.a. Dienstleistungen, aber auch von Arbeiten und Lieferungen bzw. Mitarbeit (bspw. Koreferat, wenn Dritte damit beauftragt sind).
  • Koordination der Leistungen aller Beteiligten: Erfüllung deren Leistungs- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf Einhaltung der vom Auftraggeber formulierten Ziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine; bei Bedarf fachliche und administrative Leitung des Planerteams.
  • Öffentlichkeitsarbeit: Integration in Gesamtterminplan, Mitarbeit bei Medieninformationen, Medienmitteilungen, öffentlichen Informationen, Homepage, Flyer, Whats app – Gruppen, Texte für Publikationen (z.B. Gemeindeinfo),
    Vorbereitung, Durchführung und Leitung von Mitwirkungsveranstaltungen für Gross- oder Kleingruppen.

Oberbauleitung:

  • Oberste allgemeine Leitung der Bauausführung, Verkehr mit Behörden, Ämtern und Dritten.
  • Periodische Kontrollen der Bauarbeiten auf Platz. Anordnen von Massnahmen bei technischen, finanziellen oder terminlichen Abweichungen in Absprache mit örtlicher Bauleitung und Bauherr.
  • Überwachen der Gesamtkosten der Ausführung und des ganzen Baukredits. Abwickeln des Zahlungsverkehrs.
  • Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Planen, organisieren und begleiten der Inbetriebnahme des Bauwerks oder von Bauwerksteilen.
  • Beschaffen und Nachführen lassen der für Betrieb, Überwachung und Unterhalt erforderlichen Dokumente.
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